Anwalt für Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist voller Möglichkeiten. Täglich geht ein jeder von uns eine Vielzahl von Verträgen ein: Kauf-, Miet-, Darlehens-, Arbeits- und Eheverträge, um nur einige zu nennen. Weil das Risiko groß ist, durch nicht rechtmäßige Klauseln oder unsaubere Formulierungen Schäden zu erleiden, ist es ratsam, Verträge durch einen Anwalt spezialisiert auf Vertragsrecht erstellen oder prüfen zu lassen.

Als Anwalt stehen wir Ihnen mit unserer Rechtsberatung im Vertragsrecht bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um die Themen Vertragsgestaltung, -prüfung und -kündigung zur Seite. Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie bei der Durchsetzung von Verträgen wie auch bei Vertragsverhandlungen zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Als prozesserfahrener Anwalt für Vertragsrecht vertreten wir Sie erforderlichenfalls auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Für eine persönliche Beratung nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf. Gerne stellen wir Ihnen bei der Gelegenheit auch unsere weiteren Rechtsgebiete vor.

Sichern Sie sich die Unterstützung eines Anwalts für Vertragsrecht:

  • Umfangreiche Fachkenntnisse auf diesem konfliktreichen Gebiet
  • Hilfe bei der Ausgestaltung wirksamer Verträge inkl. AGBs
  • Vorbeugende Prüfung von Verträgen jeder Art
  • Rechtssicheres Kündigen und Widerrufen von Verträgen
  • Durchsetzen von vertraglichen Ansprüchen – auch vor Gericht

Vertragsgestaltung

Einen wesentlichen Teil unserer Tätigkeit als Anwalt – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – bildet das Vertragsrecht. Dabei stellen wir immer wieder fest: Die Vertragsgestaltung und -auslegung ist äußerst facettenreich und flexibel. Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht wollen wir Ihnen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen. Aus diesem Grund legen wir größten Wert auf eine umfassende Beratung und unmissverständliche Formulierung. Unser Ziel ist die Gestaltung von rechtlich sicheren Verträgen, welche die Ihrerseits bevorzugten Vertragsinhalte in den Vordergrund stellen, den Vertragszweck und die Ziele beider Parteien berücksichtigen.

Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung von Schriftstücken jeder Art, fechten bestehende Verträge an, erklären den Rücktritt oder legen Widerspruch ein. Hierzu zählen nicht nur zweiseitige Verträge, sondern auch jede Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Belehrungen, Haftungsklauseln, Verträge mit Wirkung Dritten gegenüber und andere.

Auf diesen Verträgen liegt unser Beratungsschwerpunkt:

  • Gründung von GmbHs
  • Gründung von Partnerschaftsgesellschaftern
  • Vermeidung von Haftungssituationen

Vertragskündigung

Auch wenn Sie bereits unterzeichnet haben, kann eine nachträgliche Vertragsprüfung von unserem Anwalt für Vertragsrecht durchgeführt werden. Zwar können Verträge nach Unterzeichnung nicht mehr ohne Weiteres geändert werden, wir stecken dennoch Ihre Möglichkeiten ab und besprechen, wie Sie wieder aus dem Vertrag herauskommen. Gegebenenfalls haben Sie die Chance auf Vertragskündigung, Anfechtung, Widerruf oder Rücktritt. Um Sie qualifiziert beraten zu können und die erforderlichen Schritte einzuleiten, prüfen wir zunächst das Vertragsdokument und lassen uns von Ihnen die Ausgangssituation detailliert schildern.

Vertragsprüfung

Weil in Verträgen häufig Klauseln lauern, die unwirksam sind oder für Sie nachteilig sein können, bieten wir Ihnen an, Verträge vor Unterzeichnung für Sie zu prüfen. Als Anwalt haben wir uns bewusst auf das Vertragsrecht spezialisiert, um durch die präventive Vertragsprüfung für mehr Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu sorgen.

Spezialisierte Rechtsanwälte

Dietrich Strobel

Dietrich Strobel

Rechtsanwalt

Dietrich Strobel ist Ihr Ansprechpartner bei gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Egal, ob Sie Unternehmer, Freiberufler oder Handwerker sind, der erfahrene Rechtsanwalt und selbst Geschäftsführer eines Unternehmens in der Metall-Branche kann Sie bedarfsgerecht beraten.